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08.09.2016

Vorgebliche Abmahnwelle der "KMP INKASSO Rechtsanwälte"

Wir gestatten uns Sie über eine Betrugs E-Mail zu informieren und grob dazu aufzuklären um Ihnen eigenen Rechercheaufwand zu ersparen.
Es handelt sich eine E-Mail mit dem Titel: „Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte“ der „KMP INKASSO RECHTSANWÄLTE“

Wie dieses Schreiben aussieht erkennen Sie im angehängten Bild.

Nähere Informationen hält auch der Verbraucherschutz parat:
Mahnung von KMP Reachtsanwälte

In dieser vorgeblichen Abmahn-E-Mail geht es um die Einforderung eines angeblich geschuldeten Geldbetrages in Höhe von 117,96 EUR. Dieser soll angeblich entstanden sein durch die Nutzung einer kostenpflichten Telefonauskunft.

Der geschuldete Geldbetrag solle innerhalb einer Frist auf ein Konto in Litauen überwiesen werden. Im Schreiben wird die Bankverbindung damit begründet, dass einer der Rechtanwälte eine Kanzlei in Litauen unterhält.

Diese Abmahn-E-Mail zeichnet sich durch professionelle Gestaltung, direkte und korrekte Ansprache von Personen, Nennung der eigenen Telefonnummer und weiteren seriös wirkenden Textbestandteilen aus. Zudem ist eine professionelle Webseite geschaltet, die neben Telefon- und Faxnummern auch Bilder von Personen und angeblich konkreten Rechtsanwälten der Kanzlei zeigt.

Bei unseren Recherchen zur Sache fielen dann doch zahlreichen Ungereimtheiten auf.
Auffällig an der Webseite ist, dass diese erst am 07.09.2016 geschaltet wurde.
Zum anderen wird bei der angegebenen kostenlosen 0800 Rufnummer der Kanzlei nur Musik abgespielt und selbst nach 15 min. Wartezeit geht keiner ans Telefon. Bei der Faxnummer ist dies das gleiche.
Die im Schreiben angegebene Anschrift: Alte Ruhrorter Str. 42 – 52
D-47119 Duisburg - verweist auf die Duisburger Hafen AG. Nach persönlicher Rücksprache mit einer Mitarbeiterin der Duisburger Hafen AG, wurde uns definitiv mitgeteilt, dass die in der E-Mail benannte Kanzlei nicht unter der beschriebenen Adresse ansässig ist. Da schon mehrfach Personen bei der Duisburger Hafen AG angerufen hatten, kannte man das E-Mail Abnahmschreiben und bezeichnete dies als Betrugsmasche.

Daher an dieser Stelle eine Entwarnung an alle vorgeblich durch diese E-Mail abgemahnten, es handelt sich um eine Betrugsmasche.
Unser Beitrag ist aber kein Freibrief - Abmahn-E-Mails auch ähnlich lautende zu ignorieren! Wer sich in diesem Zusammenhang unsicher fühlt, sollte unbedingt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen und im Zweifelsfall die Sache tiefgründig klären lassen.

Da in unserem Fall auch nachweislich im Einzelgebührennachweis der Telekom keine Telefonate zur besagten kostenpflichten Telefonauskunft getätigt wurden, haben wir die Sache ad acta gelegt.

Wie die besagte E-Mail aussieht, kann im angefügten Bild eingesehen werden.

Interessant an dieser Sache ist, dass eine wirklich hohe Qualität und eine sehr feine Recherche dieser angeblichen Abmahnung vorangegangen sein muss. Die genaue Kenntnis von Telefonnummer, des korrekten Ansprechpartners, unterschiedlicher Mahnbeträge von Kunde zu Kunden, eine eigene sehr professionell gestaltete Webseite, die Schaltung von 0800 Rufnummern usw. deuten auf eine neue Qualität derartiger Betrugs-E-Mails hin. Es ist daher auch in Zukunft mit weiteren derartig hochwertigen Betrugsversuchen zu rechnen.

 Mahnung von KMP Rechtsanwälten


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