Am 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt haben. Doch längst nicht alle Firmen beschäftigen sich mit dem Thema und riskieren damit hohe Bußgelder
Jedes fünfte Unternehmen (19 %) gibt an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben. Und nur jedes Dritte (34 %) hat zumindest bereits erste Maßnahmen angefangen oder sogar schon umgesetzt. Vier von zehn Unternehmen (42 %) beschäftigen sich zwar aktuell mit dem Thema, haben aber noch keine Maßnahmen ergriffen, und 5 % wollten oder konnten keine Angaben machen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage unter rund 200 Unternehmen im Auftrag der Bitkom.
NEUE PFLICHTEN FÜR UNTERNEHMEN
Mit der neuen Verordnung haben Unternehmen zahlreiche neue Informations¬ und Dokumentationspflichten, die bis zum Stichtag umgesetzt werden müssen. Dazu zählen z.B. die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz¬Folgenabschätzung.
Einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage erhalten Sie durch das Dokument „Fragen und Antworten (FAQs) zur Datenschutz¬Grundverordnung“, das die Bitkom jetzt veröffentlicht hat unter
FAQs-Datenschutzgrundverordnung
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